Wir bilden seit 1997 sehr erfolgreich und regelmäßig Teilnehmer für die theoretische und praktische Prüfung zum Bootsführerschein/Sportbootführerschein mit Gültigkeit für die Seeschifffahrtsstraßen und/oder Binnenschifffahrtsstraßen aus, wobei der theoretische Teil der Ausbildung in bzw. aus Lüdenscheid im Märkischen Kreis erfolgt und der praktische Teil in Düsseldorf im Rheinland.
Beginn der Kurse für die Sportbootführerscheine ist jeweils am 1. Sonntag im Dezember eines jeden Jahres ** ** Natürlich kannst du als Gruppe von mindestens 6 Teilnehmern nach Absprache auch einen Extratermin buchen.
BOOTNET24 - Bootsfahrschule
Seit mehr als einem "viertel Jahrhundert" dein Partner, wenn es um den Bootsführerschein oder das SRC-UBI Funkzeugnis geht!
Wir sind die einzige Bootsfahrschule im südlichen Märkischen - Kreis!
Im gleichen Jahr haben ich auch die Vorbereitungskurse für die SRC (Short Range Certificate) und UBI (UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) aufgenommen.
Beginn der Kurse für die Funkscheine SRC & UBI ist jeweils am 1. Samstag im März eines jeden Jahres ** ** Natürlich kannst du als Gruppe von mindestens 6 Teilnehmern nach Absprache auch einen Extratermin buchen.
Ich arbeite eng mit den zuständigen Prüfungsausschüssen des DMYV und DSV zusammen und gewährleisten dir damit eine unkomplizierte und erfolgreiche Prüfung für die Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse.
Ich kümmere mich um die entsprechenden Prüfungstermine und nehme die komplette Anmeldung für dich vor (* wenn alle Unterlagen rechtzeitig hier eingehen). Außerdem kannst du die benötigte Tauglichkeitsuntersuchung bei unserem "Fahrschularzt" in Lüdenscheid vornehmen lassen.
Somit kannst du dich voll und ganz auf deine Prüfungsvorbereitung konzentrieren.
* Ich benötige folgende Unterlagen so schnell wie möglich von dir: - 1. Unterschriebener Prüfungsantrag - 2. Passbild - 3. Ärztliches Zeugnis - 4. PKW - Führerscheinkopie / Falls kein PKW Führerschein vorhanden, ein Führungszeugnis Belegart O - 5. Wenn du zwischen 16 - 18 Jahre alt bist, eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten.
Ralf
Ausbilder für
Führerscheine See/Binnen
Funkzeugnis SRC - UBI
Unsere Ausbildung richtet sich bei der Dauer und den Inhalten nach den Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Wassersportverbände (DMYV | DSV | ADAC).
Das Wichtigste vorweg:
Bei uns bist du auch bei der Onlineausbildung nicht alleine!
Wir stehen dir immer und "fast rund um die Uhr ;-)" auch außerhalb der Unterrichtszeiten mit Rat und Tat zur Seite wenn du wichtige und offene Fragen hast, oder bei einem Lerninhalt nicht weiterkommst.
Warum gibt es die "Onlineschule" bei BootNet24?
Mit Beginn der Corona-Pandemie mussten wir im Sinne unserer Kunden reagieren, deshalb haben wir uns damals dazu entschlossen den Unterricht als reinen "Onlineunterricht" fortzuführen. In den nachfolgenden Jahren hat sich gezeigt, dass diese Art des Unterrichts mit vielen Vorteilen für die Teilehmer und uns als Ausbildungsstätte verbunden ist.
Aufgrund dieser enormen Vorteile fiel uns der Entschluss nicht schwer nur noch diese Art der Ausbildung anzubieten.
TIPP eigene Ausbildungsgruppe:
Für Ausbildungsgruppen die sich mit mehr als 5 Teilnehmer bei uns anmelden, kann von dieser Regelung nach Absprache eine Ausnahme gemacht werden und ein Präsenzunterricht oder Einzeltermine als Gruppe vereinbart werden.
Um dir eine perfekt Lernumgebung zu schaffen, sind unsere Ausbildungsgruppen auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt. So gewährleisten wir eine Ausbildung in der Zeit für jeden einzelnen Teilnehmer bleibt, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.
Der Unterricht in der Onlineschule findet zu den im Ausbildungsplan festgelegten Terminen (regelmäßig am Samstag oder Sonntag) statt.
Hierbei muss sich der Teilnehmer mittels PC, Tablet oder Handy zum Onlineunterricht einloggen und kann dann passiv oder aktiv am Unterricht teilnehmen, hier gibt es dann auch die Möglichkeit für Rückfragen und Hilfen.
Desweiteren steht den Teilnehmern unserer Ausbildungsgänge unser "Onlinebereich" zur Verfügung, in dem alle Lerninhalte nochmal als Video abzurufen sind, und außerdem findest du hier auch alle für die Ausbildung benötigten Unterlagen, Frage- und Antwortbögen, Scripte und Hilfsmittel als Download.
Wie du also schon erkannt hast, steht einer Onlineausbildung bei uns nichts im Wege. Lediglich eine halbwegs schnelle Internetverbindung ist notwendig um dem Live-Unterricht zu folgen (das sollte aber heute kein Problem mehr sein).
Für das Lernen der Fragebögen und Fragen bekommst du unsere "Theorie App - für SBF und Funk", die du auf deinem Handy, dem Tablet-PC oder einfach auf dem PC Zuhause aufrufen bzw. installieren kannst. Wenn du dich mit deinem Account anmeldest, kannst du auf allen Endgeräten deinen Lernstand synchron halten.
Und zu guter Letzt haben wir noch die "WhatsApp - Lerngruppe", in dieser Gruppe tauschen sich die Teilnehmer und ihr Ausbilder aus wenn es schnell gehen soll. Aktuelle Termine, Lerninhalte und Hinweise auf den Onlinbereich werden hier übermittelt und erreichen euch so innerhalb kürzester Zeit.
Kann ich auch Einzelunterricht für die Theorie bekommen?
Ja, selbstverständlich stehen wir dir bei offenen Fragen auch persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dich gut und sicher durch die Prüfung zu bringen und zugleich wichtige Informationen und Wissen für die Zukunft auf dem Boot zu vermitteln. Wenn du dabei bei einem Lerninhalt Probleme hast, stehe ich dir gerne für deine Fragen auch außerhalb der "normalen" Unterrichtsstunden Rede und Antwort und versuche dir zu helfen.
Wie und wann findet der Praxisunterricht statt?
Der Praxisunterricht für die praktische Prüfung findet nach Stundenplan zu festgelegten Zeiten (meist am Samstag oder Sonntag) in Düsseldorf statt.
Selbstverständlich kannst du (wenn die geplanten Fahrstunden mal nicht ausreichen) selbst noch Praxisunterricht hinzubuchen und die Termine nach deinen Wünschen einrichten. In 90% der Fälle ist es aber nicht notwendig zusätzlichen Fahrunterricht zu den 3 geplanten Unterrichtseinheiten zu nehmen.
Was wir auch immer wieder hören:
» Ich fahre schon seit xx - Jahren unfallfrei mit meinem kleinen führerscheinfreien (Schlauch-) Boot mit Außenbordmotor und habe entsprechende "Erfahrung mit Booten" «
Denke bitte daran: Du bist hier bei der Praxisausbildung und Prüfung auf einem 200 PS starken knapp 8 Meter langen Boot mit Inborder und fester Antriebswelle unterwegs. Dass bedeutet, bei der Prüfung (z.B. ist auch schon mal Wind und schlechtes Wetter) musst mit diesem Boot so umgehen können das der "Prüfer mit deinen Leistungen einverstanden ist und nicht du" - das kann schon eine Herausforderung sein, die vorher unter erfahrener Anleitung ausreichend geübt werden sollte.
Ein Boot "sicher zu steuern" ist kein Hexenwerk, es bedarf nur ein bisschen Übung und dann klappt es bestimmt. Allerdings verhält sich ein Boot wesentlich anders als z.B. ein Fahrzeug auf der Straße. Auf einem Boot geht alles etwas gemächlicher von statten, es muss also "vorausschauend" gefahren werden und das betrifft auch die Richtungswechsel und das Anhalten (... oder wie der Fachmann sagt: "den Kurs ändern und das Aufstoppen").
Übrigens sind die Boote mit einer Dieselstandheizung ausgestattet und besitzen eine feste Kajüte, damit musst du an Bord auch im Winter nicht frieren, bleibst auch bei Regen trocken und sitzt im Warmen. Bei einigen Mitbewerbern ist das anders und du sitzt in einem offenen Boot ohne Schutz vor der Witterung; bei minus 5 Grad im Winter sicherlich kein Vergnügen.
Was bekommst du von uns für die Ausbildung?
Nach deiner Anmeldung bei uns und rechtzeitig zum Ausbildungsstart erhältst du unser "Ausbildungs-Start-Paket", in dem sich alles befindet was du für eine erfolgreiche Teilnahme am Ausbildungskurs für den Sportbootführerschein oder die Funkausbildung benötigst.
Bitte beachte dabei, dass du manche Ausbildungsachen nur "leihweise" zur Verfügung gestellt bekommst, so z.B. die Seile, das Knotenbrett, das Navigationsbesteck (Zirkel, Anlege- und Kursdreieck etc.). Diese Sachen musst du am Ende der Ausbildung wieder an uns zurückgeben, dass spart Ressourcen und Geld und schont damit die Umwelt. Selbstverständlich ist das Ausbildungspaket im Grundpreis enthalten.
Ablauf der Prüfung in Theorie und Praxis
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Theoretische Prüfung und Praktische Prüfung
Du kommst nicht aus der Nähe von Düsseldorf und möchtest aber trotzdem bei uns die "Onlinefahrschule" besuchen?!
So kann es gehen:
Einige unserer "Fahrschüler" haben sich genau wie du dazu entschieden unser Ausbildungsangebot anzunehmen, da sie aber außerhalb von NRW bzw. in größerer Entfernung zu Düsseldorf ihren Wohnsitz hatten, haben wir nach Lösungen gesucht.
!WICHTIG! bei den aufgezeigten Lösungen ist, dass du nach Möglichkeit immer dort die Prüfung machen solltest wo du auch die Praxisausbildung gemacht hast, denn jedes Boot fährt sich anders. Und außerdem bieten die Prüfungskommissionen keine eigenen Prüfungsfahrzeuge an, dass bedeutet jeder muss zur Prüfung quasi sein eigenes Boot mitbringen (oder das nutzen was Vorort angeboten wird).
1. Wir vermitteln dir eine praktische Ausbildungsmöglichkeit in deiner Wohnortnähe und du machst deine Fahrpraxis dort. In unserer Cooperationspartnerliste findest du bestimmt eine Möglichkeit in deiner Nähe.
2. Du reist für ein Wochenende in die schöne Rheinmetropole Düsseldorf und nimmst dir dort ein Hotelzimmer (außer zu Karneval ist dort immer was gutes und günstiges zu bekommen) und machst an einem Wochenende die Kompaktausbildung für die Praxis. Danach musst du nochmal zur Prüfung anreisen, was allerdings auch als "Tagesfahrt" erledigt werden kann.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):
Basisfragen
- Regelungen zum Verkehrsrecht
- Schiffführung
- Umweltrecht
- Schiffstechnik
- Wetter
Besondere Regelungen für die Antriebsarten Antriebsmaschine für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:
- Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
- Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Verhaltenspflichten
- Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen:
Navigation
(*jeweils 9 Teilaufgaben zur Seekarte im Fragebogen)
Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
- Nautischen Veröffentlichungen
- Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
- Kollisionsverhütungsregeln
- Verhaltenspflichten
*Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen die Antworten frei formuliert oder Eintragungen in der Seekarte vorgenommen werden.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen und praktischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden.
Im Einzelnen werden gefordert:
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:
Pflichtmanöver:
Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
Sonstige Manöver:
Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
Pflichtmanöver:
Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
Sonstige Manöver:
Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich, wohl aber an dem darauf folgenden Tag (wenn denn an diesem Tag eine Prüfung ist).
Die Ausbildung bei uns ist eine reine » Herzensangelegenheit « und findet als » Freizeitbeschäftigung « statt, daher beschränken wir uns auf die Ausbildungstermine in den Wintermonaten und im Frühjahr.
Abgesehen davon, ist die Zahl der Interessenten für die Bootsführerscheinausbildung in den Sommermonaten eher gering; was man auch verstehen kann, man will ja nicht für den "Schein" büffeln sondern lieber den Sommer genießen.
Daher steht bei uns auch deine Person im Mittelpunkt und nicht der Umsatz.
Gerne kannst du aber ab einer Gruppe von 5 Personen einen individuellen Termin für die Ausbildung mit uns vereinbaren.
Nein! Denn alle Inhalte des Onlineunterrichts kannst du auch im Online-Lernportal bei den Videos zum Unterricht nochmal finden und dir das was du eventuell verpasst hast in aller Ruhe - wenn du Zeit hast - nochmal ansehen.
Außerdem kannst du mich jederzeit wegen unbeantworteter offener Fragen kontaktieren (z.B. in der WhatsApp - Gruppe).
Allerdings solltest du keine Regelmäßigkeit daraus werden lassen, denn es ist schon eine fordernde Aufgabe sich auf die Prüfung vorzubereiten um diese dann auch zu bestehen. Hierbei hilt es dir regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und z.B. die Hausaufgaben zu erledigen die dir während der Ausbildung immer wieder mal zugesandt werden oder im Lernportal zu finden sind. Nur so kann ich kontrollieren und sicherstellen das du eine gewisse "Prüfungsreife" erreichst.
Die Zahl der Teilnehmer/innen die bei uns die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen liegt bei unter 2% der Gesamtteilnehmer und ist damit sehr gering. Die guten Prüfungsergebnisse werden uns auch immer wieder von den Prüfungsausschüssen bestätigt.
Was von einigen unterschätzt wird, ist der zeitliche Aufwand für das Lernen, denke daran dass du z.B. mit der terrestrischen Navigation u.U. komplettes Neuland betrittst und entsprechend viel lernen musst. Zudem sind ja auch im Fragebogen einige Fragen zu beantworten.
Ja, dass ist möglich. Der Stundenplan soll dir bezüglich der Praxis nur eine Orientierung bieten, selbstverständlich kannst du weitere Praxisfahrten nach belieben hinzubuchen und dabei die Termine in Absprache mit dem Skipper Vorort an deinen Terminplan anpassen.
Erfahrungsgemäß ist es aber so, dass die geplanten Praxiseinheiten ausreichen sollten die Prüfung zu bestehen.
Gerne kannst du unsere Boote auch für ein Praxistraining mit Skipper auf dem Rhein im Großraum Düsseldorf buchen, wenn du schon einen Bootsführerschein hast, dir aber die nötige Erfahrung noch fehlt.
Zu den Grundgebühren die wir erheben, kommen noch Kosten für die Praxisfahrten, die Prüfungsgebühren, die Prüfungsfahrt und die Prüfungsvorstellung, sowie die Kosten für die notwendige ärztliche Untersuchung.
Für eine bessere Übersicht habe ich in unserer Preisliste eine Beispielrechnung für die Ausbildung Sportbootführerschein Kombi aufgeführt an der du dich orientieren kannst.
Weitere Fragen bezüglich der Kosten beantworte ich dir aber gerne auch auf Nachfrage.
Zu den häufigsten Fragen zählt auch immer wieder die Frage: Was muss ich wann bezahlen?
Hierzu gibt es folgendes zu beachten:
Nach der Anmeldung zur Ausbildung musst du zunächst die "Grundgebühr für die Ausbildung" innerhalb 7 Tagen bezahlen (bzw. die vereinbarte Anzahlung wenn es noch länger als 2 Monate bis zum Ausbildungsbeginn sind - meist sind das 50.- Euro je Teilnehmer/in). Das ist der Betrag der dir in unserem Onlineangebot angezeigt wird (z.B. 324,50 € für den Sportbootführerschein Kombi See und Binnen).
Danach musst du die ärztliche Untersuchung erledigen, der Preis dafür liegt zwischen 40.- bis 80.- Euro, je nachdem welchen Arzt du aufsuchst und wie er die Untersuchung mit dir abrechnet.
Als nächstes wären dann die "Praxisstunden" zu bezahlen. Diese werden jeweils am Ausbildungstag direkt vom Skipper an Bord des Fahrschulbootes abgerechnet und müssen dort bezahlt werden. Je Unterrichtseinheit fallen dabei z.Zt. 40.- Euro an. Gleiches gilt übrigens am Prüfungstag für die Prüfungsfahrt.
Spätestens 3 Wochen vor deiner Prüfung müssen die Prüfungsgebühren und die Koste für die Vorstellung zur Prüfung bezahlt werden. Diese Beträge werden von mir gesammelt und dann an die entsprechenden Prüfungsorganisationen als "Gruppenanmeldung" bezahlt. Zuerst wären das die Gebühren für die "SBF-See Prüfung" und dann danach die Gebühren für die "SBF-Binnen Prüfung". Die genaue Höhe teile ich dir im Stunden- und Ausbildungsplan mit. Eine erste Übersicht kannst du dir in der Preisliste von uns verschaffen, dort findest du auch eine Preisliste und eine Beispielrechnung.
Wie du also siehst, strecken sich die Kosten der Ausbildung über mehrere Wochen. Als grobe Richtline (abhängig von den Praxisstunden und den Kosten für deinen Arzt) belaufen sich die Gesamtkosten (z.B. für den Sportbootführerschein - Kombi incl. Prüfung und ohne Sonderangebote usw.) auf rund 820.- Euro. Mehr dazu erfährst du vorab in unserer Preisliste mit Beispielrechnung.
Du solltest bei deinen Preisvergleichen mit unseren Mitbewerbern darauf achten, dass auch diese Angebote alle Kosten für die Ausbildung und Prüfung aufzeigen; nur dann kannst du sicher sein neben einer vergleichbaren Qualität der Ausbildung auch ein günstiges Preisniveau zu erhalten.
Informationen zum Sportbootführerschein See und Binnen
Kombination Sportbootführerschein SEE & BINNEN
Für alle, die sowohl auf den Binnengewässern (Flüssen, Seen und Kanälen) als auch an der Küste bzw. auf dem Meer - in einem Abstand bis zu 3 Seemeilen (ca. 5,5km) - mit einem Sportboot oder Wassersportgerät (wie z. B. Jetbike oder Jetski) unterwegs sein wollen, empfehlen wir die Kombination Binnen und See, d. h. unseren Kombinationskurs Sportbootführerschein Binnen und See, denn der Bewerber kann sich in dieser Kombination über Prüfungserleichterungen freuen. Im Vergleich zu einzelnen Theoriekursen zu beiden Führerscheinen ist auch der Lernaufwand beim Kombinationskurs deutlich geringer.
Vorgeschrieben sind beide Befähigungszeugnisse, sobald das Sportboot bzw. Wassersportgerät mit mehr als 15 PS ( = 11,03 kW) ausgestattet ist. Bei Elektromotoren gilt die Führerscheinpflicht ab 7,5kW. Die maximale Bootslänge ist im Binnenbereich auf 20m und im Seebereich unbegrenzt.
Bei den empfohlenen Befähigungsnachweisen SKS - SSS - SHS handelt es sich um NICHT gesetzlich vorgeschriebene Nachweise, dass bedeutet sie können FREIWILLIG als Nachweis für erweiterte Kenntnisse erworben werden.
Voraussetzungen
Um an einer Prüfung zu den Sportbootführerscheinen Binnen & See (“See- bzw. Binnenschein”) teilnehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. folgende Unterlagen einreichen:
- Mindestalter 16 Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Ärztliches Attest über Seh- und Hörvermögen auf besonderem Vordruck, nicht älter als ein Jahr
- Eine Kopie des KFZ-Führerscheins (alternativ: polizeiliches Führungszeugnis)
- Ein Passbild (kein biometrisches, jedoch Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neutraler Hintergrund, nicht älter
als sechs Monate)
Theoriekurs
Unser kombinierter Theoriekurs, in welchem wir sowohl die Inhalte des Sportbootführerschein Binnen als auch die Inhalte des Sportbootführerschein See vermitteln, beinhaltet unter anderem die Themen:
- Schifffahrtsrecht
- Betonnung
- Ausweichregeln
- Ankern und Festmachen
- Wetterkunde
- Technik & Antriebstechnik
- Gezeitenkunde
- Navigation
- seemännische Knoten
Praxisausbildung
Uns ist wichtig, dass du nicht nur für eine Prüfung lernst, sondern insbesondere auch für dein „Leben auf und unter Deck”. Aus diesem Grund findet die praktische Ausbildung auf dem Motorboot nicht in Gruppen, sondern grundsätzlich als Einzelunterricht statt. Termine stimmen wir individuell mit dir ab.
“Wie viele Fahrstunden brauche ich?” ist eine häufig gestellte Frage. Pflichtstunden gibt es keine, wir empfehlen jedoch zwei Fahrstunden, um dir alle Manöver und das Handling des Bootes, als auch Gefühl für Materie “Wasser” in Ruhe und stressfrei vermitteln zu können, sowie eine dritte Stunde als “Generalprobe” bzw. um das Erlernte zu festigen.
Die Praxisausbildung Motorboot findet auf unseren zwei Yachten von Beneteau (7,50m lang, Innenbordmotor, 1.8 Tonnen Wasserverdrängung), ab Marina Düsseldorf statt. Hier finden auch die Prüfungen statt. Selbstverständlich steht dir das Ausbildungsboot auch für die praktische Prüfung zur Verfügung. Denn was viele nicht wissen, zur Prüfung muss der Prüfling ein "eigenes" Boot mitbringen, was den Anforderungen der Prüfungskomissionen entspricht.
Während der Ausbildung Hafen begegnest du Binnenschiffen, Sportbooten, Ruderern und Kanuten, was aus unserer Sicht einen tollen Lerneffekt bietet, denn so lernst du direkt und praxisnah die Passage von großen und auch kleinen Fahrzeugen kennen.
Die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein Binnen Motor findet ganzjährig statt. Einzige Ausnahme: Ein zugefrorener Hafen (ist seit 1997 aber nur einmal passiert). Unsere Schulboote verfügen über geschlossene Kabinen und sind im Sommer gut gelüftet und im Winter ordentlich beheizt.
Der Praxisteil beinhaltet unter anderem die Aufgaben:
- Person über Bord Manöver
- Kursgerechtes Aufstoppen
- Navigieren nach Landmarken
- Kurse mit dem Kompass erfassen
- Boot nach Kompass steuern
- Peilungen und Umrechnen der Peilung
- Anlegen und Ablegen
- Kommandos an Bord
- Seemännische Sorgfaltspflichten
Praxisausbildung
in Düsseldorf
Boote 2 x Beneteau 7,50 Meter / Innenborder
Verdrängung 1.8 Tonnen
Was das Wetter auch bringen mag – wir lassen dich nicht im Regen stehen!
Ja, die gibt es!
Und zwar:
1. Boote die generell unter die Führerscheinfreiheit fallen wie: Ruderboote und Segelboote.
2. Boote mit Antriebsmaschine und weniger als 15 PS (11.03 kW) bei Elektroantrieb 7.5 kW.
3. Größere Boote im Rahmen der Charterregelung auf bestimmten Gewässern in den "neuen Bundesländern". Für Boote bis <15 Meter Länge und einer Höchstgeschwindigkeit von <12 Stundenkilometer brauchen Freizeitkapitäne dort nur einen Charterschein.
4. Größere Boote mit stark eingeschränkter Geschwindigkeit (z.B. in den Niederlanden - Boote <15 Meter Länge und langsamer als <20 km/h).
Wer mit dem Charterschein unterwegs ist, für den gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille und es dürfen nur freigegebene Strecken befahren werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 350 bis 2.500 Euro.
ABER ich vertrete die Ansicht:
Das diejenigen die ein Boot sicher und verantwortungsbewusst steuern möchten, nicht darum herumkommen ein Mindestmaß an seemännischen Kenntnissen zu haben. Denn sie tragen als "Schiffsführer" nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Besatzung an Bord und das Fahrzeug selbst.
In Deutschland muss man für ein MOFA eine "Prüfbescheinigung" erwerben, die umfangreiche Kenntnisse voraussetzt, um mit dem MOFA auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Aber für ein "Charterboot" soll eine halbherzige 1 1/2 stündige Einweisung im Expressmodus (vorgeschrieben sind übrigens mindestens 3 Stunden) ausreichen?!
Mal erhrlich, würdest du dich ohne eigene Kenntnisse ans Steuer eines 40 Tonnen LKW´s setzen (ein Sattelzug ist übrigens max. 16,50 Meter lang und 2,55 Meter breit) und eine Fahrt über die Autobahn und mitten durch die Großstadt unternehmen, ohne vorher gelernt zu haben wie man mit einem solchen Fahrzeug umgeht und wie es reagiert?
Nein?! Aber mit dem 15 Meter Charterboot soll das dann gehen? Nun beantworte dir diese Frage mal selbst.
Teilweise kuriose Videos - die man im Internet findet - und Unfallberichte zeigen, dass es immer wieder Aufgrund fehlender Kenntnisse (z.B. das Stecken von einfachen Seemannsknoten, oder das "Vergessen" den Anker einzuholen nachdem man geankert hat ...) zu unschönen, gefährlichen und auch tödlichen Zwischenfällen kommt, die hätten vermieden werden können.
Und wenn es dann mal "in die Hose gegangen ist", muss man sich in einem Zivilprozess auf Schadenersatz eventuell die Frage stellen lassen: "... ob man nicht mit der Situation an Bord überfordert gewesen sei? ...".
Das Funkbetriebszeugnis SRC - Seefunk ist nötig, sobald sich eine entsprechende Funkstelle an Bord befindet und betrieben wird. Der Skipper selbst muss über das Funkzeugnis verfügen, früher war es möglich das eine Person der Crew an Bord im Besitz des Funkzeugnis war, dass ist heute nicht mehr möglich.
Sportboote sind in der Regel nicht funkausrüstungspflichtig, was bedeutet dass nicht zwingend ein Funkgerät eingebaut werden muss. Allerdings vereinfacht der Binnen- und Seefunk die Kommunikation zwischen Schiffen untereinander, oder aber zwischen Schiffen und Landfunkstellen wie Schleusen, Revierzentralen und Häfen ungemein und erhöht zweifelsohne deutlich die eigene Sicherheit.
Seefunk Funkbetriebszeugnis SRC
Die Funksysteme sind hervorragende Möglichkeiten um im Seenotfall schnell und effizient Rettungskräfte zu alarmieren und Hilfe zu holen. Auch ist es über Funk möglich Positionen des Havaristen zu ermitteln und die Vorortkommunikation aufrecht zu halten.
Darüber hinaus erhält man über Funk stets wichtige Warnnachrichten seitens der Landfunkstellen, die auf der Fahrt berücksichtigt werden können und müssen. Wettermeldungen, Schleusensperrungen, treibende Gegenstände im Fahrwasser. Informationen, die wir ohne Funk nicht empfangen und verpassen würden.
Charteryachten verfügen häufig über eine Funkstelle an Bord, so dass dies wieder ein Funkzeugnis zur Charter voraussetzt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Ausbau eines angemeldeten Gerätes, das Herausnehmen der Sicherung, oder das “abschrauben des Mikrofons” illegal sind und das Fahrzeug damit die Charterzulassung verliert.
Mit dem Funkbetriebszeugnis SRC dürfen auch zusätzliche Einrichtungen aus dem “GMDSS”, dem weltweiten Seenot-Sicherheits-Funk-System, wie z. B. ein DSC-Controller (für digitale Alarmierungen), Navtex (Telex-Informationssystem), AIS (Schiffsidentifizierungssystem), EPIRB (Seenotfunkbake) und SART (Radartransponder) betrieben werden.
Kombination UBI & SRC
Wer auch im Binnenbereich ein Funkgerät betreiben und bedienen möchte, benötigt das Sprechfunkzeugnis UBI für den Binnenfunk. Wie auch bei den Sportbootführerscheinen kann der Bewerber sich in der kombinierten Ausbildung und Prüfung über Erleichterungen freuen.
Ergänze die Seefunkausbildung um den Binnenfunk!
Praxisausbildung
Die praktische Ausbildung zum Sprechfunkzeugnis UBI (Binnenfunk), bzw. zum Funkbetriebszeugnis SRC (Seefunk), findet im Präsenzkurs an echten Geräten statt. Für die Ausbildung nutzen wir topmoderne Geräte der Typen ICOM IC-M 323 und ICOM IC-M 423 Kombianlagen, d. h. Funkanlagen, die sowohl für den Binnen- als auch den Seefunk geeignet ist.
Selbstverständlich stehen die Funkgeräte dir auch in der Prüfung zur Verfügung.
Für die „Onlineausbildung“ benutzen wir eine Simulationssoftware, die die aktuellen oben genannten Prüfungsgeräte 1 zu 1 simuliert (übrigens wird in einigen Ländern diese Software auch schon für die Prüfung genutzt!).
Unterstützt wird die Ausbildung an den Geräten durch die Simulationssoftware, die dir auch für den eigenen PC Zuhause unbegrenzt zur Verfügung steht (Voraussetzung Windows ab Vers. 10).
Prüfung
Auch die Prüfung zum Funkzeugnis SRC und UBI besteht aus drei Teilen:
- der Textaufnahme,
- dem Theoriebogen,
- sowie der praktischen Prüfung.
In der Textaufnahme wird Dir einer von 27 bekannten Funksprüchen zugesprochen (bei SRC in Deutsch/Englisch und bei UBI nur in Deutsch). Der Text ist vom Teilnehmer mitzuschreiben. Innerhalb des Funkspruchs werden Ortsnamen, Eigennamen (z. B. Schiffsnamen) unter Verwendung des internationel Buchstabieralphabets (Alpha, Bravo, Charlie…) diktiert, die zu 100% korrekt notiert werden müssen. Anschließend ist der Text sinngemäß schriftlich ins Deutsche zu Übersetzen. Anschließend muss der Teilnehmern einen anderen der 27 bekannten Texte schriftlich sinngemäß ins englische Übersetzen.
Der Prüfungsausschuss benötigt von Dir einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung, sowie ein Passbild (35x45mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung).
Der Fragebogen umfasst beim Short Range Certificate 24 Fragen im SingleChoice – Verfahren, die in maximal 30 Minuten beantwortet werden müssen. Wie auch beim Sprechfunkzeugnis UBI finden sich zu jeder Frage jeweils vier Antwortmöglichkeiten, von welcher stets nur eine richtig ist.
In der praktischen Prüfung ist die Gerätekunde (Sprechfunkgerät und DSC-Controller) nachzuweisen, sowie die Kenntnisse in der Abwicklung von Seefunkgesprächen. Die praktische Prüfung dauert in der Regel maximal 20 Minuten.
Für die anschließende UBI Prüfung ist dann (nur) noch eine verkürzte Praxis- & Theorieprüfung notwendig!
Aktuelle Warnung vor Angeboten in diversen Sozialmedia-Diensten!
In den letzten Monaten finden sich wieder häufiger unseriöse Angebote in diversen Netzwerken (wie z.B. Facebook etc.) die euch vorgaukeln sollen, dass man ohne Weiteres einen Bootsführerschein "kaufen" kann, ganz ohne Prüfung usw. und das zu einem günstigen Preis.
Fallt nicht auf diese Angebote herein!
Die nachfolgenden Hinweise sind keine verbindliche Rechtsberatung, sondern stellen nur unverbindliche gesammelte Informationen dar!
Abgesehen davon das ihr eine Straftat begeht wenn ihr solche Führerscheine kauft und nutzt - denn es handelt sich immerhin um Urkundenfälschung - kann es z.B. bei einem Unfall, oder nach einer Gefahrensituation, sehr teuer werden wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt das ihr ohne Führerschein (bzw. mit einem gefälschten) gefahren seid. Abhängig von dem bestehenden Recht in dem Land wo ihr erwischt werdet, können teilweise drakonische Strafen anstehen, bis hin zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in 5 stelliger Höhe, oder sogar zu einer Gefängnisstrafe!
Wichtig ist auch zu wissen, dass die 15PS-Führerscheinfrei-Regelung NUR IN DEUTSCHLAND gilt, in anderen Ländern (u.A. beliebte Urlaubsländer wie Kroatien oder die Niederland) gelten örtliche Regelungen, die sich z.B. bei der Führerscheinfreiheit nicht nach den PS/KW sondern nach der zu erreichenden Geschwindigkeit des Bootes richten (NL z.B. <20 Km/h) und der Schiffsführer ein bestimmtes Alter haben muss (NL für schnelle Boote >20 Km/h Mindestalter 18 Jahre)!
Auch diverse Angebote Führerscheine im Ausland zu einfachen Bedingungen zu machen sind nichts mehr als unseriöse Angebote die euch nur das Geld aus der Tasche ziehen!
Für deutsche Staatsbürger und Personen die "dauerhaft" ihren Aufenthaltsort in Deutschland haben gilt folgendes:
Es wird immer das Befähigungszeugnis benötigt was auch in Deutschland benötigt würde! Ausnahmen gibt es z.B. beim SBF-See der vielfach auch für den SBF-Binnen anerkannt wird.
Z.B. Auszugsweise die Vorschriften in Kroatien:
In Kroatien unterliegen sämtliche motorbetriebenen Boote sowie Segelboote ab 2,5 Meter Länge einer Bootsführerscheinpflicht. Zudem dürfen alle Skipper nur Boote - die über 2,5 Meter Länge und einen Maschinenantrieb verfügen und der Skipper unter 18 Jahren alt ist - mit einer Antriebsleistung von weniger als 20 PS fahren.
Um als deutscher Staatsbürger ein Boot unter kroatischer Flagge führen zu dürfen, muss man also entweder über ein der Bootskategorie entsprechendes kroatisches Patent, oder über ein anerkanntes Dokument aus dem Wohnsitzland verfügen. Anerkannter deutscher Befähigungsnachweis ist hier der Sportbootführerschein-See.
Rechtslage in anderen Ländern
In den meisten Ländern dürfen Personen mit Wohnsitz - oder dauerhaften Aufenthalt - in Deutschland mit dem kraotischen Küstenpatent kein Schiff führen. Trotzdem gibt es langjährige Mittelmeersegler, die schon seit Jahrzehnten "nur" mit dem kroatischen Küstenpatent unterwegs sein sollen und bisher keine Probleme mit den Behörden hatten. Das liegt daran, dass der einfache Hafenpolizist in Italien oder Griechenland in der Regel die genaue Rechtslage meist nicht kennt: Er kennt das kroatische Küstenpatent und weiß nicht, dass dieses Dokument für Personen mit Wohnsitz in Deutschland in seinem Land nicht gültig ist. Aber wehe man kommt an einen Polizisten dem die aktuelle Rechtslage bekannt ist, dann geht die "Luzie" bei der Kontrolle ab.
Der viel wichtigere Grund warum es für Personen mit Wohnsitz in Deutschland riskant ist mit dem kroatischen Küstenpatent in Gewässern außerhalb Kroatiens zu fahren, ist die Versicherung des Bootes: Die deutsche Haftpflicht- und Kaskoversicherung kann sich im Schadensfall auf den Standpunkt stellen, dass der Skipper keine gültige Fahrerlaubnis hatte, um das Boot zu führen. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern und man muss den eventuellen Schaden dann selbst stemmen - was sich auch bei kleinen Unfällen schnell summieren kann.
Auch gut zu wissen:
In Kroatien z.B. gibt es eine Pflichtversicherung für Boote, in Deutschland gibt es diese nicht. Allerdings bezeiht sich die Haftung dieser Pflichtversicherung NUR auf Personenschäden durch Kollisionen mit Personen im Wasser (Schwimmer oder Taucher). Andere Sach-, Vermögens-, oder Personenschäden sind von der Versicherung nicht gedeckt. Also unbedingt daran denken solche Schäden über eine deutsche Zusatzversicherung abzudecken.
Generelles zur Versicherung:
Auch wenn es in Deutschland keine Haft-Pflichtversicherung für Sportboote gibt, sollte jeder Skipper sich für den Fall eines Unfalls absichern. Selbst kleine Rempeleien im Hafen können sich schnell auf Beträge summieren die im 6-7 stelligen Bereich liegen, also ist zumindest eine Haftpflichtversicherung ein MUSS!
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„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“
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Der / Die Teilnehmer/in ist selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, BootNet24 ist bemüht jeweils in den Unterrichten auf Änderungen der jeweiligen Lagen vor Ort hinzuweisen, eine Verpflichtung seitens BootNet24 auf einen solchen Hinweis besteht aber nicht. Der/Die Prüfling ist verpflichtet sich bei den Prüfungsausschüssen und Ausbildungsstätten die jeweils gültigen An- und Verordnungen zur Kenntnis zu bringen. Gleichzeitig ist er/sie für die Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorschriften verantwortlich, ein Verstoß dagegen kann zu sofortigen Beendigung der Ausbildung oder Abbruch und Sperre bei den Prüfung führen, Ersatzansprüche gegenüber BootNet24, den Prüfungsausschüssen, oder Ausbildungspartnern bestehen in
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