Ausbildung und Verwaltung:                                                                     Praxisunterricht: 
In der Landwehr 7   58511 Lüdenscheid                     Bremerstraße 70  58770 Düsseldorf/Hafen

Sportbootführerschein - See



Der Sportbootführerschein - See                                            

Wird benötigt für Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 11,3 KW (15 PS) an der Schraubenwelle, die auf deutschen Seewasserstraßen eingesetzt werden sollen.

Der Führerschein kann unter folgenden Voraussetzungen gemacht werden:

- Mindestalter 16 Jahre
- Gültiger Führerschein (PKW) - sonst Führungszeugnis (Kl.0)
- Guter Gesundheitszustand (Nachweis durch ärztl. Attest)

- Ausreichende Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache, auf Antrag mündl. Prüfung möglich
- Anerkennung von bereits bestandenen Prüfungsteilen ist möglich



Für die Ausbildung in Theorie und Praxis sollten Sie den Zeitrahmen von 10 Doppelstunden (Unterrichtsstunde a 45 Min.) berücksichtigen, wobei die theoretische Ausbildung in der Fahrschule in Lüdenscheid und der im Düsseldorfer - Medienhafen stattfindet.

Die Kosten für den Führerschein belaufen sich auf:   


Unsere Ausbildungsgänge entsprechen den Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen - Motoryacht - Verband (DMYV) folgende Inhalte werden in unseren Unterrichtsstunden bearbeitet:

- Navigation  - Seemannschaft  - Wetterkunde  - Schiffahrtsrecht  - Sicherheit  - Technik  - Lichter/Schallsignale

für die Ausbildung bekommen Sie von uns alle benötigten Lehrgangsunterlagen, Lernhilfen, Navigationshilfen usw. leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie brauchen bei uns keine Lehrbücher, Seminarunterlagen etc. zu kaufen.

Für den empfehlen wir Ihnen mindestens 3 Unterrichtseinheiten einzuplanen.
Sollten Sie schon Fahrpraxis haben kann die Praxisausbildung eventuell verkürzt werden, sprechen Sie uns bitte darauf an.

   

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Für alle Geschäftsvorgänge, Bestellungen, Anmeldung zum Unterricht und Ablauf der Ausbildung, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Geschäftsabschluss.

Auszug:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre ......

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